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TELETEK BRANDWARNANLAGEN (BWA)
Gemäß der DIN VDE V 0826-2 liegt der Anwendungsschwerpunkt für Brandwarnanlagen bei Kindertagesstätten,
Heimen, Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten und Bauten mit Sonderregelungen, die
keine Aussagen zur Branderkennung enthalten. Hier können Brandwarnanlagen nur dann zur Anwendung
kommen, wenn keine Aufschaltung zur Feuerwehr bauordnungsrechtlich gefordert ist.
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